-
Monopolkommission kritisiert "Labyrinth" bei Stromhilfen - und sieht KI-Defizite
-
Staat zahlt künftig automatisch: Bundestag beschließt antragsloses Kindergeld
-
13-Jährige stirbt bei Verkehrsunfall in Brandenburg - Fahrer nahm wohl Drogen
-
Kürzung der Vergütung für Psychotherapeuten: Erfolg für Kassenärzte vor Gericht
-
"Wir liefern": Merz verteidigt Reformpolitik - Opposition wirft ihm Scheitern vor
-
Iran: Abschluss der Trauerfeierlichkeiten für Chamenei in Maschhad
-
Krawietz/Pütz verpassen Wimbledonfinale
-
Ein Revolver und sechs Patronen: Erdogans ungewöhnliches Geschenk beim Nato-Gipfel
-
USA billigen Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland
-
Empfehlung für Basisimpfung gegen Coronavirus fällt weg - Auffrischung ab 75 Jahren
-
Betriebsrat und IG Metall machen mobil gegen drastische Sparpläne bei Volkswagen
-
Bundestags-Gutachten sieht hohe Kostenrisiken für Verbraucher durch Grüngasquote
-
Tübinger Oberbürgermeister Palmer wird Berater für Staatsmodernisierung in Baden-Württemberg
-
USA setzen Angriffswelle auf Iran fort - Teheran attackiert Ziele in der Golfregion
-
Scheinrechnungen mit Millionenschaden: Verdächtiger nach zehn Jahren verhaftet
-
Abbas setzt Parlamentswahl in Palästinensergebieten für den 28. November an
-
VW-Betriebsrat fordert vom Vorstand "ganzheitlichen Zukunftsplan"
-
Reaktor in südfranzösischem Akw Golfech wegen hoher Flusstemperaturen abgeschaltet
-
USA stimmen Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland zu
-
Grünes Licht aus Karlsruhe: Bundestag kann über Gesundheitsreform entscheiden
-
Eilklagen gegen Abstimmung über Reformen scheitern vor Bundesverfassungsgericht
-
Altes Heizungsgesetz wird abgeschafft - Heizungsförderung sinkt
-
Burnham zunächst weiter einziger Kandidat für Starmer-Nachfolge in Großbritannien
-
Bafög-Erhöhung kommt - aber erst später
-
Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Stopp von Kassenreform und Heizungsgesetz
-
Brand auf Nordseeinsel: Vogelwart als einziger Bewohner von Trischen gerettet
-
Die Königin der Rockballade: Britische Sängerin Bonnie Tyler gestorben
-
Koalition einigt sich auf Bafög-Erhöhung
-
Bund und Länder gründen Zentrum für Safe Sports
-
Klopp: Keine Ablöse für Red Bull - Mertesacker soll kommen
-
Absatz bei Porsche im ersten Halbjahr um 16 Prozent zurückgegangen
-
EuGH: Tagebuch der Anne Frank darf auf Niederländisch in Internet stehen
-
Bargeld per App: EU-Parlament stimmt für Einführung des digitalen Euro
-
SAP vermeidet EU-Wettbewerbsstrafe - Zusagen an EU-Kommission angenommen
-
Mehr Mieterschutz: Mieterbund begrüßt geplantes Gesetz - Kritik von Eigentümern
-
Britische Rocksängerin Bonnie Tyler gestorben
-
Vergütung von Dax-Aufsichtsratschefs 2025 im Schnitt bei 465.000 Euro
-
Nach Fund von toten Neugeborenen in Berlin Jugendliche tatverdächtig
-
Undichter Motor bei Gebrauchtwagen: Kaufvertrag nicht automatisch aufgelöst
-
Zehn Jahre Haft für tödliche Attacke auf Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz
-
Grüne werfen Merz soziale Kälte und Versagen in Klimakrise vor
-
Schriftstellerin Christine Wunnicke erhält in diesem Jahr Georg-Büchner-Preis
-
Erdogan verteilt bei Nato-Gipfel Revolver als Gastgebergeschenk
-
Aktionstag der IG Metall gegen Sparpläne bei Volkswagen hat begonnen
-
Junge Union fordert sofortigen Rückzug Wegners von Spitzenkandidatur in Berlin
-
EuGH: Deutsche Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung gilt nicht als staatliche Beihilfe
-
Hitzewelle in Deutschland: RKI schätzt mindestens 5100 hitzebedingte Todesfälle
-
Europäischer Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos
-
Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für Beschaffung von Meko-Fregatten
-
Merz: USA haben Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland zugestimmt
Fast drei Jahre Haft für Kardiologen aus Bayern wegen Vergewaltigung von Patientin
Das Landgericht im bayerischen Aschaffenburg hat einen Kardiologen aus Bayern wegen Vergewaltigung einer Patientin, sexuellen Missbrauchs und heimlich aufgenommener Videos zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Zudem darf der Mann für drei Jahre nicht mehr als Arzt für Patientinnen arbeiten, wie das Landgericht am Dienstag mitteilte. Der Prozess hatte teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 52-Jährigen vor, im April 2021 bei einer Ultraschalluntersuchung seine Hand in die Unterhose einer Patientin geführt zu haben und mit zwei Fingern in sie eingedrungen zu sein. Diese sexuellen Handlungen habe er gegen den Willen der Patientin ausgeführt. Die Frau sei von der sexuellen Handlung so überrascht gewesen, dass sie nicht in der Lage gewesen sei, sich dagegen zu wehren.
Im September 2022 habe er mit einem Smartphone unter seinem Schreibtisch unter den Rock einer Außendienstmitarbeiterin eines Labors gefilmt. Die vorgeworfenen Taten habe der 52-Jährige im Prozess eingeräumt, erklärte das Gericht.
Seine Verteidigung forderte in ihrem Plädoyer zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung, Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses und Verletzung des Intimbereichs und des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bilder.
Die Staatsanwaltschaft verlangte wegen derselben Vorwürfe drei Jahre und vier Monate Haft. Zudem beantragte sie ein fünfjähriges Berufsverbot als Arzt für die Behandlung von Patientinnen.
O.Gutierrez--AT