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एलेक्स बोडी और प्रो. डॉ. डायटर लाज़िक ने ALPHA WHEY और BODI एनर्जी ड्रिंक के लिए एक अनुबंध पर हस्ताक्षर किए
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Alex Bodi och prof. dr. Dieter Lazik tecknar avtal om ALPHA WHEY och BODI Energidryck
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Alex Bodi a prof. dr. Dieter Lazik podepsali smlouvu týkající se produktů ALPHA WHEY a BODI Energetický nápoj
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Alex Bodi i prof. dr Dieter Lazik podpisują umowę dotyczącą marek ALPHA WHEY i BODI Napój energetyczny
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Ο Alex Bodi και ο καθηγητής Δρ. Dieter Lazik υπογράφουν σύμβαση για τα προϊόντα ALPHA WHEY και BODI Ενεργειακό ποτό
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أليكس بودي والبروفيسور الدكتور ديتر لازيك يوقعان عقدًا بشأن منتجي «ألفا ويل» و«بودي إنيرجي درينك»
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알렉스 보디와 디터 라지크 교수가 ALPHA WHEY 및 BODI 에너지드링크에 관한 계약을 체결했습니다.
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亞歷克斯·博迪(Alex Bodi)與迪特爾·拉齊克(Dieter Lazik)教授簽署關於 ALPHA WHEY 及 BODI 能量飲料的合約
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Alex Bodi și prof. dr. Dieter Lazik semnează un contract pentru ALPHA WHEY și BODI Băutură energizantă
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Алекс Боді та проф. д-р Дітер Лазік уклали договір щодо ALPHA WHEY та Боді Енергетичний напій
Bundesgerichtshof: Hafturteil nach tödlichen Schüssen von Bielefeld rechtskräftig
21 Monate nach tödlichen Schüssen in Bielefeld-Brackwede ist das Urteil des Landgerichts der nordrhein-westfälischen Stadt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revisionen des Angeklagten und von sechs Nebenklägern, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den Angeklagten im November unter anderem wegen Totschlags und versuchten Totschlags in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt. (Az. 4 StR 137/23)
Es sah als erwiesen an, dass er sein Opfer im Dezember 2021 nach einem Streit mit einer halbautomatischen Pistole erschossen hatte. Außerdem habe er mit Tötungsvorsatz auf einen weiteren Menschen gefeuert und außerdem auf eine Menschengruppe, habe aber nicht getroffen. Dann sei er mit dem Auto geflohen.
Gegen das Bielefelder Urteil wandten sich sowohl der Angeklagte als auch Angehörige des Getöteten an den BGH. Die Familie des Opfers wollte eine Verurteilung wegen Mordes erreichen. Beide Seiten hatten nun aber keinen Erfolg. Der BGH fand in dem Urteil keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Er erklärte außerdem, dass das Landgericht das Mordmerkmal der Heimtücke zu Recht verneint habe.
H.Thompson--AT