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Hafturteile nach Mord an 16-Jähriger in Memmingen rechtskräftig
Fast zwei Jahre nach dem Mord an einer 16-Jährigen im Allgäu ist das Hafturteil gegen den Täter und die Täterin rechtskräftig. Das Landgericht Memmingen teilte am Dienstag mit, dass der Bundesgerichtshof die Revision des erwachsenen Angeklagten Denis G. gegen sein Urteil verworfen habe. Die zur Tatzeit minderjährige Angeklagte Angelina A. habe ihre Revision bereits vorher zurückgezogen.
Das Landgericht hatte den damals 26-Jährigen und die damals 16-Jährige im November vergangenen Jahres wegen gemeinschaftlichen Mordes an Hannah W. verurteilt. G. bekam eine lebenslange Haftstrafe, A. neuneinhalb Jahre Jugendstrafe. Das Gericht sah als erwiesen an, dass die beiden sich mit ihrem späteren Opfer am Flughafen Memmingen verabredet und die Jugendliche getötet hatten.
Laut Urteilsbegründung bestand bei A. ein Motiv aus Rache und Wut, während G. als Motiv hatte, A. zu helfen. Dies habe zu dem Tatplan geführt. Zunächst sollen die beiden W. Drogen gegeben und ihr vorgegaukelt haben, es handle sich um Vitaminpillen. Dann habe A. das Mädchen mit einer Glasflasche niedergeschlagen und G. die Jugendliche mit einem Messer erstochen.
M.White--AT