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Hafturteil gegen Pflegemutter aus Bochum nach Fesselung von Kind rechtskräftig
Knapp zwei Jahre nach ihrer Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft ist das Urteil gegen eine Bochumer Pflegemutter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte am Montag mit, dass er die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Bochum verworfen habe. Das Landgericht hatte als erwiesen angesehen, dass die Angeklagte ihr Pflegekind an Händen und Beinen gefesselt hatte. (Az. 4 StR 222/22)
Dadurch habe sich die Haut des damals Fünfjährigen an den Gelenken abgelöst. Außerdem habe die Frau den kleinen Jungen mit der Hand ins Gesicht und mit einem Gegenstand auf den Unterarm geschlagen, wodurch ein Hämatom und eine Schwellung entstanden seien. Das Landgericht sprach die Frau im Oktober 2021 der gefährlichen Körperverletzung und Körperverletzung in zwei Fällen schuldig.
E.Hall--AT