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Urteil: 120.000 Euro Entschädigung nach Hochladen intimer Aufnahmen ins Internet
Weil er intime Aufnahmen einer Frau auf die Internetseiten mehrere Pornoportale hochlud, muss ein Mann der Geschädigten 120.000 Euro Entschädigung zahlen. Das entschied das Düsseldorfer Landgericht nach Angaben einer Gerichtssprecherin vom Dienstag. Die Zivilkammer sah demnach eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegen. Der Beklagte, ein Immobilienmakler aus Luxemburg, muss zudem alle zukünftigen Schäden der Frau ersetzen.
Der Beklagte lernte die Frau dem Urteil zufolge Ende 2020 über eine Datingapp kennen. Persönlichen Kontakt hatten beide nicht miteinander. Der Mann gewann in der Folge das Vertrauen der Frau - unter anderem ließ er Blumen und Pralinen an ihre Wohnanschrift senden.
Die Klägerin sandte ihm während ihres Kontakts intime Videos mit sexuellen Handlungen von sich. Nach wenigen Monaten brach der Mann den Kontakt unerwartet ab. Nach Eingabe ihres Namens in Suchmaschinen stieß die Frau schließlich auf die intimen Aufnahmen, die teils unter Nennung ihres Namens auf verschiedenen Pornoportalen hochgeladen worden waren.
Laut Feststellungen des Gerichts lud der Mann die Videos bewusst und vorsätzlich hoch. Er selbst hatte angegeben, es handelte sich um ein Versehen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ch.Campbell--AT