-
Trump stellt geplante Übernahme von Warner Bros durch Netflix infrage
-
Trump: Selenskyj hat Ukraine-Plan noch nicht gelesen - US-Präsident "ein wenig enttäuscht"
-
Diebe stehlen Matisse-Kunstwerke aus Bibliothek in Brasilien
-
Präsident: Lage nach Putschversuch in Benin "unter Kontrolle"
-
Drei Platzverweise: Real patzt gegen Celta Vigo
-
Nach Entführung aus Internat in Nigeria: 100 Schulkinder freigekommen
-
UNO drängt Taliban zu Aufhebung von Frauen-Zutrittsverbot in ihren Büros
-
"Haben gute Chancen": Brasilien deutscher Viertelfinal-Gegner
-
Handball: Brasilien deutscher Viertelfinal-Gegner
-
Grünen-Kandidat Yilmaz gewinnt Oberbürgermeisterwahl in Kiel
-
Niedrige Beteiligung bei Parlamentswahl in Hongkong
-
Nach Pokal-K.o.: BVB baut Bundesliga-Heimserie aus
-
Verletzt aus dem Spiel: Große Sorgen um Franz Wagner
-
Nach 40 Kilometer langer Irrfahrt: 82-jähriger Autofahrer ertrinkt in Rhein
-
Spektakel im Nordderby: Joker Poulsen lässt HSV jubeln
-
Dutzende Tote bei Angriffen durch Milizen im Sudan - viele Kinder unter Opfern
-
Behörden melden gescheiterten Putschversuch in Benin
-
Britischer Fotograf Martin Parr im Alter von 73 Jahren gestorben
-
Parlamentswahl in Hongkong nur mit vorher geprüften "Patrioten" als Kandidaten
-
Ukraine-Krieg: Europäer wollen mit Selenskyj über Verhandlungen mit USA sprechen
-
Konjunkturschwäche in Deutschland: Söder will Unternehmenssteuern schneller senken
-
Nervenstark in Abu Dhabi: Norris rast zum ersten WM-Titel
-
Serie gerissen: Hertha patzt gegen Magdeburg
-
Merz sichert Israel Unterstützung zu – und partnerschaftliche Kritik
-
275. Frankenderby: Turbulenter Einstand für Vogel
-
Neuendorf über WM-Auslosung: "Hätten es anders gemacht"
-
Bagger gestohlen und Bäume gefällt - Polizei in Niedersachsen ermittelt
-
Voigt und Hettich-Walz mit Aufholjagd im Verfolger
-
Trotz Netanjahus Ablehnung: Merz plädiert in Israel erneut für Palästinenserstaat
-
Niedersachsen: 16-jähriger Rollerfahrer verletzt bei Kontrolle zwei Polizisten
-
"Weitgehende" Übereinstimmung: Moskau begrüßt neue US-Sicherheitsstrategie
-
Merz: Berechtigte Kritik an Israel nicht als Vorwand für Antisemitismus nutzen
-
Mehrheit der Einzelhändler mit bisherigem Weihnachtsgeschäft unzufrieden
-
Ruf nach Abschiebungen nach Syrien - Hilfsorganisationen verweisen auf Lage vor Ort
-
Fischer wird Henriksen-Nachfolger in Mainz
-
Bericht: Merz stellte als Fraktionschef hunderte Strafanzeigen wegen Beleidigung
-
Wadephul will in China "zentrale Fragen" der deutschen Wirtschaft ansprechen
-
Hamas erklärt sich unter Bedingungen zu ihrer Entwaffnung bereit
-
Autoindustrie fordert engere Zusammenarbeit mit China
-
Hegseth lobt deutsche Erhöhung der Verteidigungsausgaben als vorbildlich
-
Chemnitz: Polizei löst Konzert von Rechtsextremisten in Kleingartenanlage auf
-
Moskau begrüßt neue US-Sicherheitsstrategie und sieht "weitgehende" Übereinstimmung
-
Bestattungsschiff strandet vor Juist - Seenotretter holen Passagiere von Bord
-
Vizeweltmeister Petros pulverisiert deutschen Marathon-Rekord
-
Merz bei Antrittsbesuch in Israel mit Netanjahu zusammengetroffen
-
Polizeigewerkschaft verteidigt Verfassungsschutz gegen AfD-Attacken
-
Insa-Umfrage: 68 Prozent unzufrieden mit Arbeit von Bundeskanzler Merz
-
Weniger neue Solaranlagen - Investitionsbereitschaft von Hausbesitzern aber hoch
-
Verletztes Wildschwein attackiert Anwohner in rheinland-pfälzischem Unkel
-
Tokio: Chinesische Kampfflugzeuge nehmen japanische Jets ins Visier
Von Eltern beauftragtes Kind darf letzten Ruheort bestimmen
Wer von den Eltern im Fall ihres Tods mit der Bestattung beauftragt wird, bekommt dadurch im Zweifel ein umfassendes Recht zur Totenfürsorge und darf bestimmen, wo sie ihre letzte Ruhe finden sollen. Geschwister seien von dieser Entscheidung ausgeschlossen, teilte das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal am Dienstag mit.
Zwei Brüder hatten vor Gericht darum gestritten, wo die Urnen ihrer rumänischstämmigen Eltern beerdigt werden sollten. Einem der beiden gaben die Eltern eine notarielle Generalvollmacht, die auch über den Tod hinaus wirken sollte. Dieser Sohn sollte die Bestattung organisieren. Nach dem Tod seiner Eltern ließ er ihre Urnen in Rumänien beisetzen. Dagegen wehrte sich sein Bruder und argumentierte, dass das nicht der Wille der Eltern gewesen sei. Er verlangte eine Umbettung nach Deutschland.
Doch dieser habe keinen Anspruch auf eine Einflussnahme, urteilte das Gericht. Durch die Generalvollmacht habe ausschließlich der Beklagte das Recht dazu. Diese Vollmacht regelt nach Ansicht der Richter nicht nur die Kosten, sondern auch, wo das Grab liegen und wie es aussehen soll. Der nicht berechtigte Bruder darf nur in Ausnahmefällen Einfluss nehmen, beispielsweise wenn die gewählte Form der Beisetzung gegen das allgemeine Sittlichkeitsempfinden aufgefasst werden kann. Das sei in diesem Fall nicht so. Eine Umbettung lehnte das Gericht ab.
H.Thompson--AT