-
Bund der Steuerzahler fordert neuen Straftatbestand "Haushaltsuntreue"
-
Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich
-
Trump: Sohn hat russischem Geschäftsmann Geld für Hochzeitsfeier zurückgezahlt
-
Trump gibt Abkommen mit Dänemark über Grönland bekannt
-
Dänische Regierungschefin Frederiksen: Grönland-Deal ist "gut für die Nato und Europa"
-
Trump: Abkommen mit Dänemark gibt USA Kontrolle über Sicherheit Grönlands
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf und siegt zum Auftakt
-
Die Bayern schenken ein: "Anstich" von Musiala, Dreierpack von Olise
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf siegt zum Auftakt
-
Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus
-
Einigung auf Tankrabatt von 17 Cent je Liter bis Jahresende und Spritpreisdeckel
-
Im Rekordtempo: Kane erzielt 100. Bundesliga-Tor
-
Tankrabatt bis Jahresende von erneut 17 Cent pro Liter
-
Regierungskreise: Einigung auf neuen Tankrabatt und Spritpreisdeckel
-
Konflikt um Verfassungsgericht: Rechte Opposition demonstriert in Warschau
-
Zweimal Glatzel: Wolfsburg holt ersten Heimsieg
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für die Bundeswehr in Empfang
-
IAEA: Kühlturm von russischem Atomkraftwerk von Drohne getroffen - kein Feuer
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet in Empfang
-
Böhmermann-Sendung "ZDF Magazin Royale" wird eingestellt
-
Russland erklärt Regisseur Swjaginzew zum "ausländischen Agenten"
-
Kalifornien prüft "Notschalter" für Künstliche Intelligenz
-
Volkswagen kappt Gewinnerwartung für 2026
-
FIFA-Machtkampf: UEFA und CONCACAF wollen Geld sehen
-
Neue Proteste im Kosovo nach Kriegsverbrecher-Urteil gegen Ex-Präsident Thaci
-
Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson mit Regierungsbildung beauftragt
-
Sicherheitsfirma hackt mit Anthropic-Software OpenAI-System
-
Dreitägige Parlamentswahl in Russland begonnen - Sieg der Putin-Partei gilt als sicher
-
Macron will französische Infrastruktur besser gegen hybride Angriffe schützen
-
Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
-
Bundestag stimmt zu: "Frauen-DFL" beschlossene Sache
-
HSV verlängert mit Polzin: "Gemeinsam in die Zukunft gehen"
-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
Klagen gegen vorläufige Anwendung von Handelspakt Ceta scheitern in Karlsruhe
Deutschland kann sich an der vorläufigen Anwendung des EU-Kanada-Handelsabkommens Ceta weiter beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Dienstag die Verfassungsbeschwerden von insgesamt 200.000 Bürgerinnen und Bürgern und eine Organklage der Linken-Bundestagsfraktion dagegen zurück. Die EU habe mit dem Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung des Abkommens ihre Kompetenzen nicht überschritten, erklärte das Gericht. (Az. 2 BvE 3/16 u.a.)
Es verwarf außerdem die Teile der Klagen, die sich grundsätzlich gegen die Unterzeichnung von Ceta richteten, da davon noch keine unmittelbare Rechtswirkung für die Beschwerdeführenden ausgehe. Auch die Beschwerden gegen einen Beschluss des EU-Rats zum Abschluss von Ceta sowie zum deutschen Zustimmungsgesetz hielt es für unzulässig, weil beides noch aussteht.
Ceta ist seit September 2017 vorläufig in Teilen in Kraft, zwölf Mitgliedstaaten - darunter Deutschland - haben das Abkommen aber noch nicht ratifiziert. Deutschland wollte dazu die Entscheidungen aus Karlsruhe abwarten. Am Freitag berät der Bundestag über einen Antrag der Unionsfraktion, welche die umgehende Ratifizierung fordert.
Das Abkommen soll den Handel zwischen der Europäischen Union und Kanada erleichtern und regelt unter anderem den Wegfall fast sämtlicher Zölle. Kritik gibt es vor allem daran, dass Unternehmen vor einem neuen Gericht gegen Staaten klagen können sollen; viele Menschen sorgen sich außerdem darum, dass deutsche Umwelt- oder Arbeitsschutzregelungen in Gefahr seien.
2016 lehnte Karlsruhe bereits Eilanträge gegen das Abkommen ab und erlaubte die vorläufige Beteiligung Deutschlands - allerdings unter Auflagen. Unter anderem durften nur diejenigen Teile vorläufig in Kraft treten, die in der Zuständigkeit der EU liegen. Beschlüsse des Lenkungsgremiums, des Ceta-Ausschusses, mussten zuvor vom Rat einstimmig angenommen werden. Besonders umstrittene Teile wie das Sondergericht waren damit erst einmal ausgenommen.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun, die Mitwirkung des deutschen Vertreters am Beschluss des EU-Rats über die vorläufige Anwendung sei "verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden". Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats äußerten zwar Zweifel daran, dass alle in dem Abkommen ursprünglich vereinbarten Punkte verfassungsgemäß sind. So wie es vorläufig eingeschränkt angewandt werde, sei ein Risiko jedoch ausgeschlossen.
Der Vorsitzende der deutschen CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament, Daniel Caspary (CDU), forderte nach der Entscheidung auf Twitter, der Bundestag solle nun "zeitnah" über das Abkommen entscheiden.
Die Bürgerinitiative "Netzwerk gerechter Welthandel" twitterte, es liege jetzt an der Bundesregierung, "dieses undemokratische und klimaschädliche Abkommen nicht zu ratifizieren". Der Verein Umweltinstitut München appellierte an alle Abgeordneten, "diesem Abkommen nicht zuzustimmen".
M.Robinson--AT