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Neuer Rekord: Schon im September mehr Solarstrom produziert als im Gesamtjahr 2025
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أليكس بودي والبروفيسور الدكتور ديتر لازيك يوقعان عقدًا بشأن منتجي «ألفا ويل» و«بودي إنيرجي درينك»
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アレックス・ボディ氏とディーター・ラジク教授が「ALPHA WHEY」および「BODI エナジードリンク」に関する契約を締結
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알렉스 보디와 디터 라지크 교수가 ALPHA WHEY 및 BODI 에너지드링크에 관한 계약을 체결했습니다.
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亞歷克斯·博迪(Alex Bodi)與迪特爾·拉齊克(Dieter Lazik)教授簽署關於 ALPHA WHEY 及 BODI 能量飲料的合約
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Alex Bodi și prof. dr. Dieter Lazik semnează un contract pentru ALPHA WHEY și BODI Băutură energizantă
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Алекс Боді та проф. д-р Дітер Лазік уклали договір щодо ALPHA WHEY та Боді Енергетичний напій
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Алекс Боди и проф. д-р Дитер Лазик заключили договор о выпуске продуктов ALPHA WHEY и BODI Энергетический напиток
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Halbzeitbilanz von Oktoberfest: 3,8 Millionen Besucher und 936 Polizeieinsätze
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Nach Wahl in Berlin: SPD stimmt für Sondierungen mit Linkspartei und Grünen
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Tötung von Mann mit Heckenschere in Hessen muss neu verhandelt werden
Knapp zwei Jahre nach der brutalen Tötung eines Manns mit einer Heckenschere in Hessen muss das Landgericht Limburg neu über den Fall verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand Rechtsfehler im Strafausspruch, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Die Frage ist demnach, ob der Angeklagte zur Tatzeit vermindert steuerungsfähig war: Er hatte laut einem Gutachten mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. (Az. 2 StR 363/22)
Das Landgericht hatte angenommen, dass es sich nicht um eine seelische Störung handle. Seine Steuerungsfähigkeit sei nicht erheblich vermindert gewesen und der Angeklagte somit voll schuldfähig. Es stellte in seinem Urteil im Juni 2022 fest, dass der damals 35-Jährige im September 2021 in Hadamar einen anderen Mann minutenlang mit einer elektrischen Heckenschere attackiert hatte. Danach habe er ihm mit einem Messer weitere Verletzungen zugefügt. Das Opfer verblutete.
Grund für die Tat war dem Urteil zufolge, dass der 35-Jährige das Opfer als Zeugen ausschalten wollte. Der andere Mann sollte wegen des Vorwurfs einer Körperverletzung gegen ihn aussagen. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes.
Dieser wandte sich an den BGH und hatte Erfolg. Nun muss eine andere Schwurgerichtskammer in Limburg erneut verhandeln und entscheiden. Der BGH wies darauf hin, dass ein Wert von mehr als zwei Promille Alkohol im Blut ein Anlass sei, das Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung und somit einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit zu prüfen.
A.Clark--AT