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Trump-Butler plädiert in Dokumentenaffäre auf nicht schuldig
In der Geheimdokumentenaffäre hat der angeklagte Butler von Ex-US-Präsident Donald Trump, Walt Nauta, auf nicht schuldig plädiert. Nauta erschien am Donnerstag vor einem Bundesgericht in Miami im Bundesstaat Florida, wie ein Journalist der Nachrichtenagentur AFP vor Ort berichtete. Der 40-Jährige wies bei der Anhörung über seinen Anwalt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Er verzichtete zudem auf sein Recht einer Verlesung der Anklageschrift.
Nauta war Anfang Juni zusammen mit Trump in der Dokumentenaffäre angeklagt worden. Er soll dem früheren Präsidenten geholfen haben, in dessen Luxusanwesen Mar-a-Lago in Florida geheime Regierungsakten aus seiner Zeit im Weißen Haus zu verstecken. So trug er Kartons in Mar-a-Lago von einem Raum in einen anderen. Nauta wird in sechs Anklagepunkten unter anderem Verschwörung zur Justizbehinderung, das Verstecken offizieller Dokumente und Falschaussage zur Last gelegt.
Der Marine-Veteran arbeitete bereits während Trumps Präsidentschaft (2017 bis 2021) als Butler im Weißen Haus. Er folgte dem Republikaner nach dem Ende von dessen Amtszeit nach Mar-a-Lago. Nauta war auch nach der Anklage von Anfang Juni regelmäßig an der Seite von Trump zu sehen. Ein Richter hat den beiden allerdings verboten, über den Fall zu sprechen.
Trump hatte in der Dokumentenaffäre bereits im Juni in allen 37 Anklagepunkten auf nicht schuldig plädiert. Dem ehemaligen Präsidenten und führenden Bewerber der Republikaner für die Präsidentschaftswahl 2024 wird das illegale Aufbewahren von Geheimakten zur nationalen Verteidigung in Mar-a-Lago nach seinem Ausscheiden aus dem Präsidentenamt zur Last gelegt.
Bei einer Verurteilung würde Trump eine lange Gefängnisstrafe drohen. Der 77-Jährige weist alle Vorwürfe zurück und bezeichnet die Ermittlungen gegen ihn als Versuch der Regierung von Präsident Joe Biden, ihn vor der Wahl 2024 politisch kaltzustellen.
Die zuständige Bundesrichterin hatte den Beginn des Prozesses gegen Trump zwar auf Mitte August angesetzt. Dies dürfte sich aber verzögern. Hintergrund ist die komplizierte Frage des Umgangs mit Geheimdokumenten als Beweismittel.
O.Brown--AT