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Verfassungsschutz darf Islamisches Zentrum Hamburg als islamistisch einstufen
Der Hamburger Verfassungsschutz darf das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) als Organisation des Islamismus einstufen. Einzelne der Aussagen zum IZH im Verfassungsschutzbericht 2019 seien zwar rechtswidrig, erklärte das Verwaltungsgericht der Hansestadt am Freitag auf eine Klage des Zentrums hin. Die Aussage, dass es sich um eine extremistische Organisation des Islamismus handle, die verfassungsfeindliche Ziele verfolge, sei rechtlich aber nicht zu beanstanden.
Das IZH gilt als einer der wichtigsten Außenposten der iranischen Regierung in Deutschland und ist Trägerverein der Imam-Ali-Moschee. Der Verfassungsschutz beobachtet es bereits seit Jahren. Über eine Schließung des Zentrums wird seit Monaten politisch diskutiert, der Bundestag stimmte im November für die Prüfung eines Verbots.
O.Ortiz--AT