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Mutter nach Tod von absichtlich verbrühter Vierjähriger wegen Mordes verurteilt
Nach dem Tod einer absichtlich mit heißem Wasser verbrühten Vierjährigen hat das Landgericht im niedersächsischen Verden die dafür verantwortliche Mutter wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richterinnen und Richter sahen es nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Montag als erwiesen an, dass die 25-Jährige ihre Tochter im August in der Gemeinde Grasberg zur Strafe mit heißem Wasser übergossen hatte und anschließend aus Sorge vor den Kosten nicht ärztlich versorgen ließ.
Das Gericht verurteilte die ursprünglich wegen Totschlags angeklagte Frau deshalb wegen Mordes durch Unterlassen aus Habgier. Nach Überzeugung der Kammer habe sie den Tod ihres Kinds billigend in Kauf genommen, indem sie auf eine Krankenhausbehandlung verzichtete, teilte die Gerichtssprecherin mit. Demnach wollte sie vermeiden, womöglich für die Behandlungskosten aufkommen zu müssen.
Das Mädchen hatte der Anklageschrift zufolge bei der Tat durch mindestens 55 Grad heißes Wasser schwere Verbrühungen und Verbrennungen an Unterleib und Beinen erlitten. Aufgrund fehlender medizinischer Versorgung verschlechtere sich sein Zustand zunehmend. Erst rund zwei Wochen später brachte die Mutter es in ein Krankenhaus. Es war allerdings zu spät, das Kind starb an den Verletzungen.
Wegen der vorsätzlichen Verbrühung wurde die Beschuldigte am Montag auch wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt. Das Urteil entsprach insgesamt der Forderung der Staatsanwaltschaft, während die Verteidigung wegen Totschlags auf eine achtjährige Freiheitsstrafe plädiert hatte. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden.
A.Williams--AT