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Mädchen wegen Misshandlung von 13-Jähriger zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt
Wegen der Misshandlung und Demütigung einer 13-Jährigen im schleswig-holsteinischen Heide sind vier Mädchen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren am Dienstag zu gemeinnütziger Arbeit und einem Antigewalttraining verurteilt worden. Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Meldorf sprach sie nach Angaben einer Gerichtssprecherin in Itzehoe in dem eintägigen Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung sowie der Verletzung von Persönlichkeitsrechten schuldig.
Die Täterinnen hatten die Tat vom Februar dieses Jahres mit einem Handy gefilmt, ein mutmaßliches Video des Geschehens kursierte später in sozialen Netzwerken. Nach früheren Angaben wurde das Opfer geschlagen, geschubst und gedemütigt. Außerdem sollen ihm die Täterinnen auch Zigarettenasche und Cola über den Kopf geschüttet sowie ihm Jacke und Smartphone weggenommen haben.
Die Angeklagten wurden laut Gericht jeweils zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit und der Teilnahme an einem Antigewalt- und Opferempathietraining verurteilt. Bei Beschuldigten unter 18 Jahren wird das Jugendgerichtsgesetz angewandt, bei dem ein pädagogischer Erziehungsgedanke im Mittelpunkt steht. Dies unterscheidet derartige Verfahren bewusst von Prozessen gegen Erwachsene.
Der Prozess lief deshalb komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nach Angaben des Gerichts erklärten drei der vier Angeklagten den Verzicht auf Rechtsmittel, in ihren Fällen sind die Urteile damit bereits rechtskräftig.
A.O.Scott--AT