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Lebenslange Haft für Vergewaltigung und Ermordung von ehemaliger Kollegin
Wegen der Vergewaltigung und Ermordung einer ehemaligen Arbeitskollegin ist ein 31-Jähriger am Mittwoch vom Landgericht Münster zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Wie eine Sprecherin in der nordrhein-westfälischen Stadt sagte, sahen die Richterinnen und Richter die Mordmerkmale Heimtücke, Grausamkeit und Befriedigung des Geschlechtstriebs als verwirklicht an. Sie stellten auch die besondere Schwere der Schuld fest, was einen vorzeitige Haftentlassung weitestgehend ausschließt.
Der Beschuldigte hatte nach Feststellungen des Gerichts im November vergangenen Jahres einer 21-jährigen Arbeitskollegin vor ihrem Wohnhaus mit einem Messer aufgelauert und sie zurück in das Gebäude gedrängt. Dort vergewaltigte und erwürgte er sie. Außerdem stahl er Handy und Geldbeutel seines Opfers und hob mit der Bankkarte der von ihm ermordeten Frau noch rund tausend Euro ab.
Kollegen fanden die 21-Jährige nach früheren Angaben der Polizei tot in ihrer Wohnung, nachdem sie nicht an ihrer Arbeitsstelle erschienen war. Nach der Tat flüchtete der Beschuldigte zunächst. Er wurde im Rahmen einer europaweiten Fahndung aber einige Tage später von Zielfahndern in Spanien festgenommen und überstellt. Er sitzt seit Dezember in Untersuchungshaft.
Das Urteil entsprach weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die laut Gericht allerdings noch von zusätzlichen Mordmerkmalen wie Habgier ausgegangen war. Die Verteidigung forderte eine Verurteilt wegen Totschlags.
K.Hill--AT