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Lebenslange Haft für Vater wegen Mordes an zwei Kindern in Hessen
Rund ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod zweier Kinder im hessischen Hanau hat das Landgericht der Stadt den Vater wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt. Es stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, wie der Vorsitzende Richter Mirko Schulte am Freitag sagte. Damit gilt eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren als weitestgehend ausgeschlossen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 48-Jährige die Kinder im Mai vergangenen Jahres heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet hatte. Die Opfer waren die siebenjährige Tochter und der elfjährige Sohn des Manns.
"Die beiden Kinder mussten sterben, weil sie, wie ihre Mutter, dem Angeklagten nicht gehorchten", sagte Schulte. Der Vorsitzende Richter beschrieb den Mann unter Verweis auf ein psychiatrisches Gutachten als "leicht kränkbar" und "impulsiv".
Mit ihrem Urteil folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hingegen hatte keinen konkreten Antrag gestellt. Die Mutter der beiden getöteten Kindern brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus und bedankte sich bei ihrer Anwältin.
Der Angeklagte war drei Tage nach der Tat in einem Sikh-Tempel in Bobigny nahe Paris ohne Widerstand festgenommen. Zuvor hatte er noch in Deutschland 3000 Euro abgehoben und war mit dem Zug nach Belgien gefahren, wo er ebenfalls in einem Sikh-Tempel die Nacht verbrachte.
Schließlich wurde er in Bobigny geortet und festgenommen. Der Mann befand sich anschließend in Frankreich in Auslieferungshaft. Erst rund acht Wochen nach der Tat wurde er nach Deutschland ausgeliefert. Eine Haftrichterin ordnete im Juli 2022 Untersuchungshaft an.
O.Brown--AT