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Europäischer Gerichtshof soll Fragen zur Altersgrenze für Richter beantworten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg soll Fragen zum Höchstalter für deutsche Bundesrichter beantworten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe legte dem EuGH dazu Fragen zur Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie vor, wie es am Freitag mitteilte. Ein 1960 geborener Richter am Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich demnach an das Verwaltungsgericht gewandt.
Er wendet sich gegen die gesetzliche Altersgrenze und will seinen Eintritt in den Ruhestand hinausschieben. Laut deutschem Richtergesetz wird die Altersgrenze in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahrs erreicht. Der BGH-Richter hält das für ungerechtfertigte Altersdiskriminierung.
Er argumentiert, dass Bundesbeamte wie auch Richterinnen und Richter in der Justiz der Bundesländer im Einzelfall später in den Ruhestand gehen könnten. In Hessen etwa trat im vergangenen Monat eine Neuregelung in Kraft. Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte können ihren Ruhestand dort auf Antrag bis zum vollendeten 68. Lebensjahr hinausschieben.
Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Karlsruhe ist bis zu einer EuGH-Entscheidung ausgesetzt und wird danach fortgeführt. Die meisten Senate des BGH haben ihren Sitz ebenfalls in Karlsruhe.
Th.Gonzalez--AT