-
Bayerns Landwirtschaftsministerin wirbt für Mercosur-Abkommen
-
Nach nur neun Monaten im Amt: FBI-Vizechef Bongino tritt zurück
-
Trump übt in Rede an die Nation scharfe Kritik an Biden und stellt Wirtschaftsboom in Aussicht
-
Australiens Premier kündigt nach Anschlag härteres Vorgehen gegen Extremismus an
-
Rede an die Nation: Trump kündigt Schecks für US-Soldaten an
-
Zwei Deutsche fliegen mit Rakete von Amazon-Gründer Bezos ins All
-
Ausländisch klingender Name: BGH prüft mögliche Diskriminierung bei Wohnungssuche
-
BGH urteilt über Datenspeicherung bei zu spät bezahlten Rechnungen durch Schufa
-
EuGH urteilt über dänische Regelung zu Brennpunktstadtteilen
-
Vorrang von EU-Recht: EuGH entscheidet im Justizstreit mit Polen
-
Urteil in Prozess um tödliche Amokfahrt an Rosenmontag in Mannheim erwartet
-
Urteilsverkündung in Florida wegen versuchten Mordes an Trump
-
Bundestag stimmt über Einsprüche des BSW gegen Bundestagswahl ab
-
Entscheidender EU-Gipfel für Plan zur Nutzung russischer Vermögenswerte für Kiew
-
Brasiliens Kongress stimmt für umstrittene Haftverkürzung für Ex-Präsident Bolsonaro
-
Ukraine meldet mindestens 32 Verletzte bei russischen Luftangriffen auf Saporischschja
-
CL: Bayern lösen Viertelfinal-Ticket
-
Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket
-
EuroLeague: Horror-Serie der Bayern-Basketballer geht weiter
-
US-Senat verabschiedet Verteidigungsgesetz: Begrenzung für Truppenabzug in Europa
-
Dank Safonow: PSG gewinnt auch den Interkontinental-Pokal
-
Lemgo bucht Ticket für Final Four in Köln
-
Oscar-Verleihung wird ab 2029 nur noch auf Youtube gezeigt
-
Sohn von getötetem US-Regisseur Reiner erscheint vor Gericht
-
Rom und Paris bremsen bei Mercosur-Abkommen - Merz für Unterzeichnung noch in diesem Jahr
-
Europaabgeordnete stimmen für Verschärfung der europäischen Asylpolitik
-
Pyrotechnik: UEFA verhängt Teilausschluss von Bayern-Fans
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim mit 83 Jahren gestorben
-
"From the River to the Sea": Mann in Berlin wegen antiisraelischer Parole verurteilt
-
Fast vier Jahre Haft für IS-Unterstützer in Düsseldorf
-
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Kabinett beschließt schärfere Sanktionen
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag
-
Nutzung russischer Gelder: Von der Leyen und Merz mahnen Beschluss beim EU-Gipfel an
-
Neonazilieder auf Weihnachtsmarkt in Niedersachsen: Verdächtigter ermittelt
-
Merz: EU muss mit Nutzung russischen Vermögens "Druck auf Putin" erhöhen
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
Bereits zum zweiten Mal: 85-Jähriger aus Bayern überführt Schockanrufbetrüger
-
Merz unzufrieden mit Ergebnissen von Kommission zur Pflegereform
-
Medien: Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Regierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei
-
Grünes Licht vom Parlament: Bundeswehr bekommt weitere 50 Milliarden für Rüstung
-
Merz rechtfertigt Verteidigungsausgaben: Wir sind kein Spielball von Großmächten
-
Bayern: 26-Jährige wegen Tötung von Partner zu neun Jahren Haft verurteilt
-
Merz: Müssen spätestens 2027 Freiwilligkeit von Wehrdienst überprüfen
-
Merz: Regierung prüft Möglichkeit von Gegenangriffen bei Cyberattacken
-
Drei Tote bei Feuer in Krankenhaus: Psychiatrie für Brandstifter in Hamburg
-
Urteil: Deutsche Regas muss 70 Millionen für Anbindung von LNG-Terminal zahlen
-
Meloni warnt vor überstürzter Entscheidung bei eingefrorenen russischen Vermögen
-
Bund und Länder eröffnen Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum
Freispruch in Prozess um erstochene Exfrau auf Balkon in Husum
Ein 64-Jähriger, der in Schleswig-Holstein seine frühere Ehefrau erstach und auf dem Balkon versteckte, ist vom Landgericht Flensburg freigesprochen worden. Der unter mehreren psychischen Krankheiten leidende Angeklagte war laut Urteil vom Donnerstag zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig. Es konnte dem Gericht zufolge nicht ausgeschlossen werden, dass er im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hatte.
Das Gericht sprach den Mann daher vom Vorwurf des Totschlags frei. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten einen Freispruch beantragt. Für eine Unterbringung in der Psychiatrie fehlt dem Gericht zufolge der Grund, weil der Angeklagte laut Gutachter für keinen anderen Menschen gefährlich sei. Die Kammer hob den Haftbefehl, mit dem die Untersuchungshaft für den Mann angeordnet worden war, auf.
Der Angeklagte hatte im vergangenen Jahr in Husum seine 71-jährige, getrennt von ihm lebende Exfrau in seiner Wohnung erstochen. Anschließend wickelte er die Leiche in eine Decke und legte sie auf seinen Balkon. In der darauffolgenden Nacht wählte er nach früheren Angaben von Ermittlern den Notruf und gab an, in seiner Wohnung überfallen worden zu sein. Einsatzkräfte fanden ihn dort mit Schnittwunden, die auf einen Suizidversuch hindeuteten, und brachten ihn in ein Krankenhaus.
Von dem Verbrechen erzählte der Verdächtige zunächst nichts. Die erstochene Ehefrau wurde erst entdeckt, als sie am folgenden Tag als vermisst gemeldet wurde und die Wohnung ihres Exmanns genauer untersucht wurde.
N.Mitchell--AT