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Nintendo-Switch-Besitzer in Europa erhalten Sonderrecht auf Reparaturen
Besitzer der Spielkonsole Nintendo Switch in Europa erhalten ein Sonderrecht für kostenlose Reparaturen. Das hat die EU-Kommission nach eigenen Angaben wegen eines "wiederholt auftretenden technischen Problems mit reaktionsunfähigen Kontrollern" mit dem japanischen Hersteller der Konsole ausgehandelt. Nintendo erklärte am Dienstag, Nutzer in der EU, der Schweiz und in Großbritannien könnten defekte Spielkonsolen in Reparaturzentren des Unternehmens "kostenlos" und "bis auf Weiteres" reparieren lassen.
Die europäische Verbraucherorganisation Beuc hatte sich wegen des technischen Problems an die Kommission gewandt. Unter Nintendo-Spielern ist dieses als "Joy-Con Drift" bekannt: Die Kontroller reagieren dann nicht mehr und Spielfiguren "driften" über den Bildschirm. Nach Angaben der Verbraucherschützer sind neun von zehn Spielkonsolen innerhalb der ersten zwei Jahre von dem Defekt betroffen.
Wie Nintendo erklärte, gilt das Recht auf Reparatur über die 24-monatige Herstellergarantie hinaus und auch dann, wenn die Geräte bereits deutliche Gebrauchsspuren aufweisen.
K.Hill--AT