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Urteil um in Tod getriebene psychisch labile Frau in Hessen rechtskräftig
Knapp ein Jahr nach Verfahrensende ist das Urteil in einem Prozess um eine in den Tod getriebene psychisch labile Frau in Hessen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil, wie das Landgericht Limburg am Donnerstag mitteilte. Das Gericht hatte Brunhold S. im März 2022 wegen Mordes und versuchten Mordes in zwei Fällen zur Höchststrafe verurteilt.
S. erhielt eine lebenslange Haftstrafe. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in Selbsthilfegruppen im Internet Kontakt mit seinen späteren Opfern aufgenommen hatte. S. suchte sich gezielt suizidgefährdete Frauen, um sie zum Suizid zu veranlassen oder zu einer Tötung durch ihn selbst zu überreden. Er tat dies zur Befriedigung seiner sexuellen Triebe.
Konkret ging es im Prozess um einen versuchten Mord im Raum Limburg 2012, einen versuchten Mord im Raum Nürnberg-Fürth 2015 und einen vollendeten Mord in Bremen 2016. Alle drei Frauen befanden sich wegen psychischer Probleme in ärztlicher Behandlung.
Im ersten Fall nahm S. im Jahr 2012 Kontakt zu einer Frau auf, die sich in einer Klinik aufhielt. Die Tat konnte verhindert werden, weil die Frau kurz vor einem geplanten Treffen mit S. ihrer Mutter von ihrem Plan erzählte.
Im November 2015 kontaktierte er eine weitere Frau und sprach unterschiedliche Suizidmethoden an. Er überredete sie dazu, sich in einem Videochat einen Gürtel um den Hals zu legen, um sich an einer Tür aufzuhängen. Die Frau brach den Suizidversuch im letzten Moment ab.
Im dritten angeklagten Fall aus Bremen überredete S. sein Opfer ebenfalls dazu, sich mit einem Gürtel an der Wohnzimmertür zu erhängen - obwohl die Frau dies eigentlich nicht wollte. Sie tötete sich dadurch selbst.
K.Hill--AT