-
Merz empfängt Staats- und Regierungschefs der baltischen Staaten in Berlin
-
250-Jahr-Feiern: Trump besucht am Freitag Nationaldenkmal Mount Rushmore
-
Popsängerin Swift und Football-Profi Kelce heiraten laut US-Medien in New York
-
Hitzewelle in den USA: Temperatur-Rekorde in Washington und New York
-
CR7 trifft: Ronaldo triumphiert im Showdown der Altstars
-
Online-Medien: Chef von AfD-Nachwuchs fordert mehr inhaltliche Tiefe seiner Partei
-
Parlamentswahl in Algerien: Beteiligung offenbar auf historischem Tief
-
Hochzeits-Feierlichkeiten von Taylor Swift und Travis Kelce offenbar begonnen
-
Bericht: Höhere Reichensteuer würde Wirtschaft jährlich zwei Milliarden Euro kosten
-
Spanien eine Nummer zu groß: Aus für Rangnicks Österreicher
-
43-jähriger Mann acht Tage nach Erdbeben in Venezuela lebend aus Trümmern gerettet
-
Vor erwarteter Hochzeit: Taylor Swift und Travis Kelce spenden 26 Millionen Dollar
-
Merz zur AfD im Osten: Wahlentscheidung nicht getroffen
-
Presse: OpenAI prüft fünfprozentige Beteiligung der US-Regierung
-
Merz: Nehmen Reformpläne ernst und setzen sie um
-
Mordfall Caruana Galizia: Mutmaßlicher Auftraggeber soll 150.000 Euro gezahlt haben
-
Polen will Auslieferung des in die USA geflüchteten Ex-Justizministers Ziobro
-
Heftige Kritik an Plänen der Regierung zum Informationsfreiheitsgesetz
-
21 Tote bei bislang schwersten russischen Angriffen auf Kiew
-
"Charaktersache": Matthäus fordert Nagelsmann zum Rücktritt auf
-
Vor 250-Jahr-Feiern: USA ächzen unter Hitzewelle
-
Wimbledon: Zverev ohne Probleme - auch Struff weiter
-
AfD vergrößert Abstand zur Union im "Deutschlandtrend" - CDU/CSU bei 22 Prozent
-
Verlag: 800.000 Bücher bei russischem Angriff auf Kiew verbrannt
-
Albanien: Gewaltsame Zusammenstöße bei Protest gegen Kushner-Bauprojekt
-
Früherer Anführer der Baskenorganisation ETA in Frankreich freigesprochen
-
Endgültige Zahl: 1.174.97 Migranten beantragten Aufenthaltstitel in Spanien
-
Tesla steigert seinen Absatz im zweiten Quartal um 25 Prozent
-
Venezuela: Mann acht Tage nach Erdbeben gerettet
-
"What a ride": Struff in Runde drei
-
USA schaffen im Juni weniger Jobs als erwartet
-
Vier Tiebreaks: Struff in Runde drei
-
Die Koalition versucht mit umfangreichem Reformpaket den Befreiungsschlag
-
Kritik von Linken und Verbänden: Regierung will Informationsfreiheitsgesetz aushöhlen
-
Reichsbürger soll in Hessen Waffen gehortet haben: 59-Jähriger festgenommen
-
Deutsch-französischer Rüstungskonzern KNDS verschiebt Börsengang - Bund hält an Einstiegsplan fest
-
1090 Fragen an die Regierung sind zu viel: Linke in Sachsen verliert Rechtsstreit
-
Gipfeltreffen in DFB-Zentrale - Nagelsmann vor Ablösung
-
Weitere Beratungen zwischen USA und Iran nach Trauerfeier für Chamenei geplant
-
Brandanschlag auf linke Projekte im brandenburgischen Cottbus
-
Entenfamilie sorgt in Rheinland-Pfalz für kurzzeitige Sperrung auf Bundesstraße
-
Elektrotechniker für Hisbollah: Bewährungsstrafe für 51-Jährigen in Niedersachsen
-
Königspython auf Bauernhof in Niedersachsen entdeckt
-
Gedenken und Proteste in Israel tausend Tage nach dem 7. Oktober 2023
-
Berliner Abgeordnetenhaus stimmt für Wohnungs- und Mietenkataster
-
Von der Leyen kündigt in Armenien weitere Hilfen und Handelserleichterungen an
-
Zwei Patienten sterben bei nächtlichem Krankenhausbrand in Mecklenburg-Vorpommern
-
Krankschreibung am ersten Tag: Gewerkschaften und Ärzte protestieren
-
Russische Schattenflotte: Besitzer in Frankreich mit Millionenstrafe belegt
-
Klitschko: Schwerster russischer Angriff auf Kiew seit Kriegsbeginn - Mindestens 17 Tote
Gericht: Verstoß gegen Rechtsfahrgebot nach Urlaub in Land mit Linksverkehr ist Unachtsamkeit
Nach sieben Wochen Urlaub in Thailand handelt ein Autofahrer unachtsam, wenn er bei der ersten Fahrt zurück in Deutschland gegen das Rechtsfahrgebot verstößt. Rücksichtslosigkeit könne hier aber nicht angenommen werden, erklärte das Oberlandesgericht Zweibrücken am Montag. In Thailand herrscht Linksverkehr. Der Fahrer war noch am Tag seiner Rückkehr in Rheinland-Pfalz unterwegs, fuhr auf der linken Seite und stieß kurz nach dem Losfahren auf einer Landstraße mit einem entgegenkommenden Wagen zusammen.
Die beiden Insassen des anderen Autos wurden verletzt. Der Angeklagte habe sich weder vor noch während der Fahrt Gedanken darüber gemacht, dass in Deutschland Rechtsverkehr herrscht, erklärte das Gericht weiter. In erster Instanz verurteilte das Amtsgericht Rockenhausen den Mann wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Außerdem wurde ihm für acht Monate der Führerschein entzogen.
Diese Entscheidung bestätigte später das Landgericht Kaiserslautern. Der Angeklagte zog dagegen vor das Oberlandesgericht. Dieses änderte das Urteil ab und entschied, dass der Mann sich zwar der zweifachen fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht habe - nicht aber der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung. Diese setze rücksichtsloses Handeln voraus. Das Gericht in Kaiserslautern muss nun erneut über eine Strafe für den Mann entscheiden.
H.Romero--AT