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Verfassungsgericht in Portugal weist Legalisierung der Sterbehilfe zurück
Das Verfassungsgericht in Portugal hat erneut ein Gesetz zur Legalisierung der medizinisch begleiteten Sterbehilfe zurückgewiesen. Zur Begründung führten die Richter am Montag an, dass die Formulierungen in dem Text zu ungenau seien. Es sei beispielsweise nicht ausreichend genau definiert, was "Leiden großer Intensität" seien, bei welchen laut dem Gesetz die Sterbehilfe möglich werden sollte.
Der Gesetzestext geht nun zur möglichen Überarbeitung zurück an das Parlament, das seit geraumer Zeit versucht, Sterbehilfe zu legalisieren. Dabei steht es im Streit mit dem konservativen und streng katholischen Präsidenten Marcelo Rebelo de Sousa, der das Vorhaben immer wieder zu blockieren versucht.
Ein erstes Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe war im März 2021 auf Initiative des Präsidenten vom Verfassungsgericht zurückgewiesen worden. Daraufhin arbeitete das Parlament einen neuen Text aus, der von Rebelo de Sousa im Januar wieder dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt wurde. Dieses sagte nun erneut Nein.
R.Garcia--AT