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Urteil: Schmerzensgeld für Verletzungen nach Trennung von angreifendem Hund und Katze
Ein Hundehalter haftet, wenn von seinem Tier eine Gefahr ausgeht, ein Mensch deswegen eingreift und sich dabei verletzt. Es komme nicht darauf an, ob der Mensch direkt vom Hund selbst verletzt worden sei, erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Montag. Es ging um einen Streit zwischen zwei Nachbarn, einem Hundehalter und einer Katzenhalterin.
Beide räumten auf ihren jeweiligen Grundstücken Schnee, als der Hund in den anderen Garten lief und sich auf den Kater stürzte. Dessen Besitzerin versuchte die Tiere mit einem Besen zu trennen und stürzte auf der vereisten Fläche. Sie verletzte sich an der Hand und am Knie.
Der Hundehalter gab an, dass er nur gesehen habe, wie die Frau seinen Hund geschlagen habe. Da sie aber zuvor regelmäßig mit dem Tier gespielt hatte und weitere Zeuginnen die Angaben der Klägerin bestätigten, sah das Gericht als erwiesen an, dass sie tatsächlich dem Kater zu Hilfe eilte.
Dies sei eine "völlig naheliegende Reaktion", wenn auch angesichts des Winterwetters unklug, erklärte das Gericht. Der Hundehalter müsse für die von der Frau erlittenen Schäden einstehen und Schmerzensgeld zahlen - wie viel, war noch unklar, weil über die Verletzungen noch keine Beweise erhoben wurden.
R.Garcia--AT