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Haftstrafen für Vater und Sohn wegen Online-Versandhandel von Cannabis
Weil sie im Darknet einen florierenden Versandhandel für Cannabis im großen Stil betrieben, hat das Berliner Landgericht einen 31-Jährigen zu sieben Jahren und seinen 63 Jahre alten Vater zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die beiden hätten mit dem Handel einen möglichst hohen Gewinn erzielen wollen, sagte die Vorsitzende Richterin am Freitag.
Dennis D. wurde unter anderem des bandenmäßgen Drogenhandels in nicht geringer Mende, Götz D. der Beihilfe dazu schuldig gesprochen. Bei dem 31-Jährigen wurde zudem wegen Drogenkonsums die Unterbringung in einer Entzugseinrichtung angeordnet.
Den Feststellungen der Kammer zufolge hatte Dennis D. Mitte 2021 aus der elterlichen Wohnung im Ortsteil Steglitz heraus mit dem Cannabishandel begonnen, um Schulden zu begleichen. Er befand sich dabei aufgrund einer anderen Verurteilung zuerst im offenen Vollzug, dann auf Bewährung.
Das Cannabis verschickte er mit der Post an Abnehmer im gesamten Bundesgebiet. Dem Urteil zufolge verkaufte er so zuerst rund 160 Gramm pro Tag, irgendwann sogar eineinhalb Kilogramm. Laut Anklage soll er über 60.000 Drogensendungen verschickt und dabei einen Millionenbetrag verdient haben.
Seine Eltern unterstützen ihn der Vorsitzenden Richterin zufolge dabei tatkräftig, mit ihnen habe der 31-Jährige eine "Bandenabrede" gehabt. Götz D. habe seinem Sohn "mit Rat und Tat zur Seite gestanden", ihn animiert, noch mehr Gewinn zu machen, sagte die Richterin.
Die Mutter habe beim Befüllen der Versandpackungen geholfen, zudem das Geld gewaschen. Das Verfahren gegen sie wurde aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt, gegen die Frau wird separat weiter verhandelt.
Der 63-Jährige betrieb laut Gericht zudem eine eigene Cannabisplantage in Oberfranken, mit der er "gewinnbringend Handel treiben" wollte. Zudem besaß er drei Schusswaffen, für beides verurteilte ihn das Gericht ebenfalls.
Die Kammer lag mit ihrem Urteil knapp unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, welche für Dennis acht und für Götz D. fünf Jahre Haft gefordert hatte. Zwei 30 und 33 Jahre alte Angeklagte, die Dennis D. beim Versand unterstützen, wurden am Freitag ebenfalls verurteilt - zu zwei Jahren und acht Monaten Haft beziehungsweise einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung.
A.Ruiz--AT