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Haftstrafe für Mann in Prozess um abgetrennten Kopf in Bonn
Ein halbes Jahr nach dem Fund eines abgetrennten menschlichen Kopfs in Bonn hat das dortige Landgericht einen 39-jährigen Angeklagten zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. In dem am Freitag verkündeten Urteil sprachen die Richter den Mann wegen Störung der Totenruhe schuldig, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Damit kam die Kammer der Staatsanwaltschaft entgegen, die zweieinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Der Angeklagte soll Ende Juni den Kopf eines zuvor krankheitsbedingt gestorbenen Manns mit einem Messer abgetrennt haben. Den Kopf habe er daraufhin in einer Tüte zum Bonner Landgericht getragen und an den Eingangsstufen abgelegt. Zu den Vorwürfen äußerte sich der Mann während des Prozesses nicht, wie die Sprecherin sagte.
Bei dem Toten handelte es laut früherer Mitteilung um einen 44 Jahre alten Mann. Passanten hatten den Kopf vor dem Gericht entdeckt, in der Nähe wurde dann kurze Zeit später auch der dazugehörige Leichnam gefunden. Der heute 39-jährige Beschuldigte wurde noch am selben Tag festgenommen. Er war der Polizei zuvor bereits durch Drogendelikte aufgefallen und soll - wie auch der Tote - der Obdachlosenszene zuzuordnen sein.
Der bestehende Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde laut der Sprecherin aufgehoben. Bislang saß der Mann in Untersuchungshaft. Bis zum Haftantritt ist er nun auf freiem Fuß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
T.Wright--AT