-
Sony will neue Playstation-Spiele ab 2028 nur in digitaler Form veröffentlichen
-
Nach Tigerausbruch in Sachsen: Behörden holen sechs Tiere aus Gehege
-
Kabinett beschließt Pflichtübungen für Reservisten und Bau-Turbo für Bundeswehr
-
Umstrittenes Geschenk Katars: Trump fliegt erstmals mit neuer Air Force One
-
Betrunkener jugendlicher Autofahrer verursacht in Hessen Unfall mit anderem Wagen
-
Schauspielerin Isabelle Adjani wegen Steuerbetrugs zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
62-Jährige nach Brand von Pflegeheim in Sachsen-Anhalt mit zwei Toten untergebracht
-
Korruptionsverdacht: Razzien in Zusammenhang mit Fußballeuropameisterschaft 2024
-
Gericht: Verfassungsschützerin nach Jordanien-Reise von Einsatz ausgeschlossen
-
Syrischer Präsident al-Scharaa ernennt letzte Mitglieder von Übergangsparlament
-
Google soll wegen Wettbewerbsverstoß 1,3 Milliarden Euro an Klarna zahlen
-
Sechseinhalb Jahre Jugendhaft für Mord bei Party in Rheinland-Pfalz
-
Vier Jahre Haft für Beihilfe zu Anlagebetrug mit Millionenschaden in Bayern
-
Knie verdreht: Williams' Doppelstart in Gefahr
-
USA und Iran führen nach gegenseitigen Angriffen indirekte Gespräche in Katar
-
"Ambitioniert und leidenschaftlich": Krüger legt beim HSV los
-
Kanada nimmt 2027 an Eurovision Song Contest teil
-
Anstieg der Spritpreise schon vor Ende des Tankrabatts
-
Hohe Erwartungen an Koalitionsausschuss - Merz rechnet mit "großem Sprung"
-
Attentäter von Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen Urteil vor
-
Grüne bekommen Generalsekretärsamt - Partei stimmt für Satzungsänderungen
-
Nach Unterbrechung: Altmaier scheitert in Runde eins
-
RKI: Cannabiskonsum bei jungen Männern steigt weiter an
-
Schweden: Gericht verurteilt Google zur Zahlung von 1,3 Milliarden Euro an Klarna
-
Handball-Nationalspieler Uscins wechselt zu PSG
-
Spritpreise mit Auslaufen des Tankrabatts massiv gestiegen - ADAC kritisiert scharf
-
Merz: Europäer wollen beim Nato-Gipfel in Ankara "selbstbewusst" auftreten
-
Merz erwartet von Koalitionsausschuss "großen Sprung nach vorn"
-
Frankreichs nächster Präsident wird am 2. Mai gewählt
-
Bayerische Juristin Angerer wird neue Präsidentin von Bundesgerichtshof
-
Urteil: Nachbarin muss sechs Meter hohe Bambushecke nicht zurückschneiden
-
Kabinett beschließt Gesetze zu Stärkung von Bundeswehr - Pflicht-Reserveübungen
-
Seltenes Kinderglück: Vierlinge in Sachsen geboren
-
Festnahme in Hassen: Verdächtiger soll 25 Morde in Ruanda angeordnet haben
-
Gericht: Für Touristenfahrer gilt auch auf Rennstrecken Tempo 130 als Richtwert
-
Diplomat: USA und Iran führen am Mittwoch indirekte Gespräche in Katar
-
Erneut mehr Kegelrobben in Wattenmeer gezählt
-
Sänger Bill Kaulitz leidet unter Schlafproblemen
-
Durchsuchungen auch beim DFB: EM 2024 im Visier der Justiz
-
Mehr und hochpreisige Ware angelandet: Deutsche Fischer steigern Erlöse
-
Rekordwert im ersten Halbjahr: Erneuerbare deckten 58 Prozent des Stromverbrauchs
-
Razzien in Deutschland in Zusammenhang mit Fußballeuropameisterschaft 2024
-
Nordrhein-Westfalen: Drei Tote bei Brand in Wohnkomplex in Monschau
-
Feuer in Lagerhalle für Holzsärge in Bayern - vier verletzte Einsatzkräfte
-
Nagelsmann zurück in Deutschland - Sky: Klopp bereit
-
AfD-Klage zu Kontrollkommission in Thüringen scheitert aus formalen Gründen
-
Knapp ein Drittel von 25-Jährigen wohnt noch bei Eltern
-
Förderprogramm "Demokratie leben" neu aufgelegt - Überarbeitung umstritten
-
Brandenburg: Sechsjähriger Junge stürzt von Balkon in elftem Stock und stirbt
-
Geburtenrate in Deutschland sinkt mit 1,32 Kindern auf tiefsten Stand seit 1997
Flüchtlingsschutz für Syrer wegen Militärdienstverweigerung muss neu geprüft werden
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss neu über den Flüchtlingsschutz für mehr als 20 Syrer entscheiden, die sich in Syrien dem Militärdienst verweigerten. Zwar sei stark zu vermuten, dass die Männer im Herkunftsland als Oppositionelle betrachtet und aus politischen Gründen verfolgt würden, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Behörden und Gerichte müssten dies aber genau prüfen.
Die Syrer erhielten in Deutschland bereits subsidiären Schutz, wollen aber als Flüchtlinge anerkannt werden. Flüchtlingsschutz setzt voraus, dass jemandem die Verfolgung aus bestimmten Gründen droht - wegen Ethnie, Nationalität, Religion, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder eben der politischen Einstellung.
Das Oberverwaltungsgericht verpflichtete die Bundesrepublik dazu, den Männern Flüchtlingsschutz zu gewähren. Es sah zwar nur eine "diffuse Tatsachengrundlage", aber eine ausreichende Vermutung dafür, dass die Kläger aus politischen Gründen in Syrien bestraft würden. Dies genügte dem Bundesverwaltungsgericht nicht. Es hob die Urteile auf, das Oberverwaltungsgericht muss die Fälle neu prüfen.
A.Williams--AT