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Schuhbeck hält an Revision gegen Urteil wegen Steuerhinterziehung fest
Der wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilte Starkoch Alfons Schuhbeck setzt seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I fort. Dies habe er nach der Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung entschieden, teilte sein Sprecher am Freitag mit. Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Schuhbeck Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hatte.
Schon kurz nach dem Ende Oktober verkündeten Urteil ging Schuhbeck in Revision. Allerdings kündigte er an, diese unter Umständen noch zurückzuziehen, nämlich wenn "die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen" sollten. Nun entschied er sich gegen einen Rückzug. Dennoch werde er sich bemühen, "den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen", erklärte der Sprecher weiter.
Schuhbeck werde im Revisionsverfahren von einem neuen Rechtsanwalt vertreten. Seine bisherigen Verteidiger hätten ihr Mandat "im allseitigen Einvernehmen beendet". Der Bayerische Rundfunk berichtete, dass dieser Freitag der letzte Tag gewesen sei, an dem Schuhbeck seine Revisionsbegründung noch habe einlegen können.
Als nächste Instanz ist nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Zug. Er soll das landgerichtliche Urteil auf Rechtsfehler prüfen. In Karlsruhe lag die Revision am Freitagmorgen aber noch nicht vor.
A.Moore--AT