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Hundehalter muss Schmerzensgeld nach Fahrradunfall durch losgerissenes Tier zahlen
Reißt sich ein Hund los und verursacht einen Fahrradunfall, muss der Halter des Tiers für Schäden haften. Das gilt auch, wenn der Halter nicht vorsätzlich handelte, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Es sprach einem Fahrradfahrer ein Schmerzensgeld von 7000 Euro zu. Der Verlust an Lebensqualität sei damit angemessen ausgeglichen, hieß es. (11 U 89/21)
Der Radfahrer war mit seiner Lebensgefährtin auf einem Radweg zwischen Frankfurt und Hanau unterwegs, der Hundebesitzer mit seinem Haustier oberhalb des Wegs. Der Hund riss sich los und rannte auf den Radweg. Dadurch stürzte der Kläger und verletzte sich am rechten Arm und der rechten Hand. Er forderte vor Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 15.000 Euro.
Das OLG bestätigte ein Urteil der Vorinstanz. Der Radfahrer legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein und forderte weitere 8000 Euro Schmerzensgeld. Das lehnten die OLG-Richter jedoch ab. Das vom Landgericht Frankfurt festgesetzte Schmerzensgeld von 7000 Euro ist demnach angemessen. Teilweise hätten Einschränkungen des Radfahrers im Alltag durch die Unfallfolgen nicht nachgewiesen werden können.
Dennoch sahen die Richter es als erwiesen an, dass der Mann durch die erlittenen Beeinträchtigungen in seiner Lebensführung auf Dauer eingeschränkt ist. Er könne seinen Freizeitsport, vor allem Motorrad- und sportliches Fahrradfahren, nicht mehr ausüben. Der vom Landgericht festgesetzte Wert des Schmerzensgelds sei aber nicht zu beanstanden.
E.Flores--AT