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BGH: Verurteilung von früherem EWE-Chef wegen Untreue rechtskräftig
Die Verurteilung eines früheren Vorstandsvorsitzenden beim Energieversorger EWE wegen Untreue ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten, wie er am Dienstag mitteilte, weswegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom April bestehen bleibt. Das Landgericht hatte den Mann unter anderem wegen einer Spende an eine wohltätige Stiftung von Wladimir Klitschko verurteilt. (Az. 3 StR 288/22)
Der damalige Vorstandschef hatte 2016 an einer Spendengala des früheren Profiboxers teilgenommen, auf der Geld für notleidende Kinder in der Ukraine gesammelt wurde. Dabei sagte er spontan eine Spende der EWE AG in Höhe von 253.000 Euro zu. Das Landgericht kam zu dem Schluss, dass er später unter bewusster Missachtung der konzerninternen Vorgaben dafür gesorgt habe, dass EWE zahlte. Er habe gewusst, dass die Spende das für wohltätige Zwecke vorgesehene Budget deutlich überschritt.
Außerdem habe der Angeklagte zwölf Freunde aus einem Kochclub privat eingeladen und veranlasst, dass EWE ein dreitägiges Programm für die Gäste organisiert und die Kosten übernommen habe. Das Landgericht verurteilte ihn wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Der BGH fand keine Rechtsfehler in dem Urteil.
D.Lopez--AT