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EuGH: Amazon haftet für Verletzung von Marke durch Drittanbieter auf seiner Seite
Der Schuhdesigner Christian Louboutin hat im Rechtsstreit mit Amazon einen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) errungen. Der Onlinehändler könne für die Nutzung der Marke durch Dritte haftbar gemacht werden, erklärte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Dies sei vor allem dann der Fall, wenn Kunden aufgrund der Gestaltung der Website annehmen müssten, dass Amazon selbst die Schuhe verkaufe. (Az. C-148/21 und C-184/21)
Louboutin zufolge erscheinen auf Amazons Marktplatz regelmäßig Angebote von Drittanbietern, die Schuhe mit roten Sohlen verkaufen. Die rote Sohle ist charakteristisch für Louboutin-Pumps. Der Designer gab an, das er dem Verkauf über Amazon nicht zugestimmt habe. Vor Gerichten in Luxemburg und Belgien will er erreichen, dass seine Schuhe nicht von Dritten über Amazon verkauft werden dürfen. Zudem fordert er Schadenersatz von dem Onlinehändler.
Die Gerichte in Belgien und Luxemburg müssen nun entscheiden, ob eine Markenverletzung vorliegt und Louboutin Unterlassung und Schadenersatz von Amazon zustehen. Dabei müssen sie die Rechtsauffassung des EuGH berücksichtigen.
A.Moore--AT