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Sprachprüfung für Türken in Dänemark als Voraussetzung für Nachzug von Ehefrau rechtswidrig
Dänemark darf einen türkischen Arbeitnehmer, der sich rechtmäßig im Land aufhält, nicht zu einer Sprachprüfung als Voraussetzung für den Nachzug der Ehefrau verpflichten. Eine solche Pflicht könne nicht mit dem Ziel gerechtfertigt werden, dass Ehepartner sich im Land besser integrierten, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Behörden hätten nämlich keinen Spielraum, die eigene Integrationsfähigkeit der nachziehenden Partner oder andere Umstände zu berücksichtigen. (Az. C-279/21)
Ein dänisches Gericht hatte dem EuGH die Regelung vorgelegt. Es muss über den Fall eines türkischen Ehepaars entscheiden. Der Mann lebt bereits seit 1979 in Dänemark, hat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und arbeitet seit Jahrzehnten unter anderem als Maschinenbautechniker.
Seine Frau beantragte 2015 eine Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark. Diese wurde aber abgelehnt, weil der Mann keine dänische Sprachprüfung ablegte. Gegen die Ablehnung ihres Antrags klagte die Frau. Über ihre Klage muss nun das dänische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
M.King--AT