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Raser von Berliner Kurfürstendamm scheitert mit Verfassungsbeschwerde zu Mordurteil
Knapp sieben Jahre nach einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang am Berliner Kurfürstendamm ist der Haupttäter mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen Mordes gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sah keine Verletzung seiner Rechte und nahm seine Beschwerde nicht zur Entscheidung an, wie es am Freitag mitteilte. Das Berliner Landgericht hatte den Mann 2019 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte dieses Urteil 2020. (Az. 2 BvR 1404/20)
Der damals 26-Jährige hatte sich Anfang 2016 nachts mit einem anderen Mann ein illegales Autorennen geliefert, bei dem beide über mehrere rote Ampeln rasten. Auf einer Kreuzung stieß er mit dem Wagen eines 69-Jährigen zusammen, der an seinen Verletzungen starb. 2017 verurteilte das Landgericht Berlin beide Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Es war das bundesweit erste Mordurteil in einem derartigen Fall.
Der BGH hob dieses Urteil aber 2018 auf, die Fälle mussten neu verhandelt werden. Der Haupttäter, der nun vor dem Verfassungsgericht scheiterte, wurde dann erneut wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Urteil gegen den anderen Täter wurde vom BGH zunächst noch einmal aufgehoben, eine neuerliche Verurteilung wegen versuchten Mordes blieb aber bestehen.
W.Stewart--AT