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BGH verhandelt im Januar über Freisprüche in Untreue-Prozess von VW-Managern
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 10. Januar in Leipzig über die Freisprüche von vier früheren Vorständen oder Personalleitern des Autobauers Volkswagen. Das kündigte er am Montag in Karlsruhe an. Die Anklage wirft den Managern Untreue vor, weil sie jahrelang eine überhöhte Bezahlung von einflussreichen Betriebsräten bewilligt hätten. (Az. 6 StR 133/22)
Das Landgericht Braunschweig entschied im September 2021, dass die Angeklagten irrtümlich davon ausgegangen seien, keine Pflichten zu verletzen. Sie hätten nicht den Vorsatz gehabt, dem Unternehmen Schaden zuzufügen. Die Staatsanwaltschaft wendet sich nun vor dem BGH gegen die Freisprüche. In Braunschweig hatte sie argumentiert, dass VW ein Schaden von mehr als fünf Millionen Euro entstanden sei.
P.Hernandez--AT