-
Niko Ilicevic stellt mit 16 Jahren den Bundesliga-Altersrekord ein
-
Der Berliner Gendarmenmarkt erzählt von französischer Einwanderung und Wandel
-
Kapstadts Konflikt mit Pavianen verschärft sich in wohlhabenden Vororten
-
NFL-Katastrophenangst: Helikopter fliegt direkt in Feuerwerk
-
Deutschland sucht beim Digitalgipfel nach eigenen Stärken in der KI
-
Geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts zielt auf heimliche Aufnahmen
-
Pflegeversicherung steht trotz angekündigter Reform weiter unter Finanzdruck
-
Digitales Zeitungsabo für Unternehmen: Vorteile und Buchung von Abendblatt PLUS
-
Trump-Wähler in New York ziehen vor den Midterms eine neue Bilanz
-
ADHS erhöht Risiko für leichte kognitive Störungen im Alter
-
Rauch aus Indonesien belastet erneut Luft und Klima in Südostasien
-
Deutsche U23-Boxmeisterschaft startet in Frankfurt
-
Debatte nach Ausschreitungen richtet sich erneut gegen ein „migrantisches Milieu“
-
Stress bei jungen Menschen: Soziale Isolation als häufige Reaktion
-
Microsoft Purview und Securiti AI: Automatisierter Schutz sensibler Daten
-
Ermittler untersuchen steilen Absturz eines Learjet 60 in Florida
-
Verlosung: Tickets für Mendelssohn-Konzert, 80er-Party und Bonaparte gewinnen
-
Sean Combs soll früher als bislang erwartet aus der Haft entlassen werden
-
Jochen Seitz fordert Auflösung der Regionalliga Bayern
-
Unfall in Schwenningen endet mit einem Audi auf einem zweiten Wagen
-
Neue Ausstellung im Naturkundemuseum Leipzig: Archäologischer Krimi um Brandspuren
-
Funkaufnahmen dokumentieren die letzten Minuten des abgestürzten Learjets
-
Erdnüsse senken Cholesterin leicht und fördern keine Gewichtszunahme
-
Ukraine, Russland und USA planen zweitägige Gespräche in Abu Dhabi
-
Webcast zur Virtualisierung: VMware, Proxmox und Cloud-native Strategien
-
Hertha BSC bereitet sich auf Wolfsburg vor: Fabian Reese kehrt zurück
-
Mutter entdeckt Nähnadel in verpacktem Halloween-Bonbon
-
CDU-Kreisvorsitzende Schrade kritisiert Parteiführung in Ronzheimer-Podcast
-
STUTS dokumentiert seit 50 Jahren soziale Realität in Berlin
-
Technikfolgenforscher warnt vor digitaler Abhängigkeit und Konzernmacht
-
Kreatinin-basierte eGFR unterschätzt Nierenfunktionsstörungen bei Krebspatienten
-
Kreuzfahrtschiff MV Odyssey wird zum Symbol für Luxus und Ungleichheit
-
Der extreme Reichtum einer kleinen Minderheit wächst weiter
-
BGH bestätigt Rechtsweggarantie: Usmanow darf EU-Rat wegen Verleumdung verklagen
-
Deutschlands Wirtschaft verliert weiter an Gewicht und Einfluss
-
Staatsbesuch Selenskyjs in Berlin: Massive Verkehrseinschränkungen und Sperrungen
-
Sturm der Liebe-Vorschau: Larissas Plan, Massimos Vater und Abschied vom Fürstenhof
-
Kubas Westen bereitet sich auf einen herannahenden Wirbelsturm vor
-
Spülschwamm als Keimherd: Warum die Bürste hygienischer ist
-
Politik reagiert mit Repressionsforderungen auf Proteste der Generation Z
-
USA kündigen neue Ukraine-Gespräche mit Kiew und Moskau in Abu Dhabi an
-
Manipulierte Kühlanlagen treffen Supermärkte in mehreren europäischen Ländern
-
Trump rückt vor den US-Zwischenwahlen die Sanierung des Reflecting Pool in den Mittelpunkt
-
OMP erweitert UnisonIQ um Agent Library und Agent Studio: KI-Agenten, die umsetzbare Supply-Chain-Pläne erstellen
-
Die Apokalypse als Botschaft der Hoffnung
-
IXOPAY stellt IXO One vor: eine modulare Zahlungsplattform für das Zeitalter des dynamischen Handels
Berlin: Banner gegen Neugründung von AfD-Jugendorganisation darf an Uni hängen
Ein Protestplakat gegen die am Wochenende geplante Neugründung der AfD-Jugendorganisation in Gießen darf an einer Berliner Universität hängen bleiben. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag im Eilverfahren, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Die Antragstellerin, bei der es sich um eine politische Partei handelt, kann demnach nicht von der Universität verlangen, das Banner von der Außenfassade zu entfernen.
Neben dem Aufruf "AfD Jugend Stoppen! Gießen 29.11." ist auf dem Banner, das laut Gericht unter den Fenstern einer Studierendengruppe befestigt ist, auch eine Internetseite vermerkt. Auf dieser wird ein "antifaschistisches Aktionsbündnis" beworben, dass die Gründung des Jugendverbands verhindern will.
Aus Sicht des Berliner Verwaltungsgericht verstößt das Banner zwar gegen die universitäre Hausordnung, da politische Äußerungen vor dem Aufhängen genehmigt werden müssten. Zudem sei der grundrechtlich gewährte Schutz der politischen Partei berührt. Allein daraus folge aber kein im Eilrechtsschutz durchsetzbarer Anspruch auf Beseitigung des Banners, so die Argumentation des Gerichts.
Die Universität habe glaubhaft gemacht, dass sie seit Jahrzehnten grundsätzlich Banner und Plakate mit politischen Äußerungen dulde, auch wenn sie keinen hochschulpolitischen Bezug hätten, betonte das Gericht. Eine strafrechtliche Relevanz der Formulierung sei nicht zu erkennen, die Wirkung des Banners überschaubar.
Da zudem unmittelbar über dem Banner der Name der Studierendengruppe zu sehen sei und Inhalt und Gestaltung nicht auf die Universität als Urheberin verwiesen, bestehe auch kein Anschein einer institutionellen Positionierung. Laut Verwaltungsgericht bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Entscheidung bereits, indem es am Freitag eine Beschwerde gegen den Beschluss zurückwies.
A.Ruiz--AT